Sie oder ein Angehöriger haben einen anerkannten Pflegegrad und die Pflege findet zu Hause, in einer Einrichtung des Betreuten Wohnens oder in einer Wohngemeinschaft statt?
Dann haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 Euro pro Monat (Stand 02.01.2025). Kein Anspruch besteht, wenn Sie in einem stationären Pflegeheim leben oder im Krankenhaus sind.
Auf Antrag übernimmt die Pflegekasse Pflegehilfmittel für den Verbrauch wie Einmalhandschuhe, Mundschutz oder Desinfektionsmittel.
Sie können Ihre Medikamente nicht persönlich abholen? Wir liefern 2 mal täglich aus, um Ihre Versorgung zu sichern.